Allgemeine Geschäftsbedingungen

des City Hotel Cottbus, nlh Niederlausitzer Hotelgesellschaft mbH (Auszug)

1. Geltung der Bedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem City Hotel Cottbus, nlh Niederlausitzer Hotelgesellschaft mbH abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB – Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar im Hotel aus und werden dem Gast oder Auftraggeber bei Vereinbarungen gesondert ausgehändigt.

 

2.Abschluss des Gastaufnahmevertrages

Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend.

Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Hotelübernachtung ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder falls aus Zeit-gründen eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.

 

3.Reservierungen

Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z. B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide

Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der Optionsfrist kann das City Hotel Cottbus ohne Rücksprache über die Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens des Hotels bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Das City Hotel Cottbus ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

 

4.Preisänderung

Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens des City Hotel Cottbus entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistungen mehr als vier Monate beträgt.

 

5.Zahlungsbestätigung

Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar oder per Überweisung zu zahlen, fällig. Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten ist dem City Hotel Cottbus in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer grundsätzlichen Akzeptanz von Kreditkarten (siehe Aushänge im Hotel) vorbehalten. Die Entgegennahme von Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.

Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das City Hotel Cottbus, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast im City Hotel Cottbus einzustellen, Voraussetzung ist, dass das City Hotel Cottbus die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Übersteigt der Rechnungsbetrag Euro 250,00 oder hält sich der Gast länger als fünf Tage im Hotel auf, so ist das City Hotel Cottbus berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

 

6.Vorauszahlung

Das City Hotel Cottbus ist berechtigt, von einem Gast, der nicht vorreserviert hat, Vorauszahlung in Höhe des Übernachtungspreises bei Abschluss des Gastaufnahmevertrages zu verlangen. Das City Hotel Cottbus kann ohne jegliche Bestellannahme jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

 

7.Stornierungen, Nichtinanspruchnahme und deren Gebühren

In Fällen von Stornierungen der Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der vom City Hotel Cottbus angebotene Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht angenommen, seitens des Hotels aber angebotenen vertraglichen Leistungen (insbesondere für die Logis der Gäste, die Miete für Konferenz- und Funktionsräume und/oder die Bewirtung) zu nachstehenden Pauschalen durch das City Hotel Cottbus berechnet:

Stornierungen zwischen einschl. 10. und einschl. 7. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung

von 25% der bestellten/reservierten Leistungen.

Stornierung zwischen einschl. 6. und einschl. 4. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung

von 50% der bestellten/reservierten Leistungen.

Stornierung zwischen einschl. 3. und einschl. 2. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung

von 75% der bestellten/reservierten Leistungen.

Stornierungen innerhalb 24 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen oder Nichtinanspruchnahme

der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 80% der bestellten/reservierten Leistungen.

Die Stornierungsgebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten/reservierten Termin seitens des City Hotel Cottbus erzielt werden.

Die vorstehenden Stornierungsgebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

 

8.Haftung

Für die Haftung vom City Hotel Cottbus gelten die §§ 701-703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde durch das City Hotel Cottbus, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

9.Rücktritt durch das Hotel

Das Hotel kann nicht einseitig von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten. Ausnahmen sind höhere Gewalt und Streik.

Das Hotel ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung dem Gast ein zumindest gleichwertiges Zimmer der zumindest gleichwertigen Preiskategorie zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Sonstige Bestimmungen
  2. a) Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem City Hotel Cottbus und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist das für den Standort des City Hotels Cottbus zuständige Amts- bzw. Landgericht.